Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen
1) Konditionen
Für den Geschäftsverkehr zwischen Kruspan Engineering
und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Lieferbedingungen.
Sie gehen anderslautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt
wurden oder sich auf dessen Schriftstück befinden, in jedem
Falle vor. Andere Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit,
wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Die Produkte
oder Dienstleistungen von Kruspan Engineering dürfen nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung für medizinische
oder militärische Zwecke verwendet werden. Alle Angaben sind
nach bestem Wissen und Gewissen zu verstehen, daher sind Irrtümer
vorbehalten.
2) Offerte / Lieferung
Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen
Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten
tatsächlich bearbeiten. An allen Zeichnungen, Entwürfen,
Schaltschemen und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die
Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese
Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen sofort
zurückzuerstatten. Es dürfen keine Kopien erstellt werden.
Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig
berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden
Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine
rechtliche Gewährleistung übernehmen. Die Lieferfrist
läuft nach Klärung aller offenen Fragen. Ein Lieferverzug
verursacht von Lieferanten bleibt vorbehalten. Ansonsten gilt für
die Lieferfrist ab schriftlichem Bestelleingang und ab Werk. Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Liefervertrag
gilt erst als abgeschlossen, wenn der erteilte Auftrag von uns schriftlich
bestätigt wird. Etwaige Mehr- (bis max. 10%) oder Minderlieferungen
der Bestellmenge behalten wir uns vor. Etwaige Kostenvorschläge,
Zeichnungen und andere, auch Unterlagen in elektronischer oder anderer
Form, die wir dem Besteller zugänglich gemacht haben, bleiben
unser Eigentum. Unsere Urheberrechte bleiben bestehen. Sie sind
auf Verlangen, im Falle der Nichterteilung des Auftrages unaufgefordert,
unverzüglich zurückzugeben. Jede Haftung infolge Überschreitens
der Lieferfrist ist ausgeschlossen. Der Versand erfolgt auf Gefahr
des Bestellers und gilt ab Anzeige unserer Versandbereitschaft
.
3) Technische Daten / Änderungen
Änderungen der technischen Daten und Preisänderungen sind
jederzeit ohne Vorankündigung möglich. Auch für allfällige
Druck- oder Übermittlungsfehler kann keine Haftung übernommen
werden. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für daraus
resultierende Folgeschäden und Kosten. Für die Verwendung
der Produkte ist der Kunde selbst verantwortlich.
4) Preise
Die Preise sind pro Stück, ab Lager Grabs, exkl. MWSt bzw.
Mehrwertsteuer zu verstehen. Allfällige Vorauszahlungen erfolgen
zinslos. Preisänderungen, insbesondere auf Grund von Währungsschwankungen,
sind vorbehalten. Alle angebotenen Preise sind Richtpreise und nur
für maximal 3 Monate gültig, wenn explizit nichts anderes
angegeben ist. Vorbehalten bleiben Schreib- Druck- oder Rechenfehler.
Es können die angebotenen Preise angemessen erhöht werden,
wenn Kostenerhöhungen eintreten. Porto und Verpackung werden
separat in Rechnung gestellt. Bankspesen, Wechselkursschwankungen
und Umrechnungsverluste gehen zu Lasten des Bestellers, massgebend
ist der geforderte Betrag.
5) Zahlung
Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach dem Datum Faktura
ohne jegliche Abzüge zu zahlen, insbesondere auch bei Teillieferungen.
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist unsere Firma
berechtigt, einen Verzugszins von 7% zu verlangen. Wir behalten
uns vor, Aufträge von Neukunden, von Kunden im Ausland und
von bestehenden Kunden gegen Nachnahme oder Vorauskasse auszuführen.
6) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
des Rechnungsguthabens im Eigentum von Kruspan Engineering. Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung ist solange untersagt. Der Käufer
ist mit dem Eintrag eines Eigentumsvorbehaltes ausdrücklich
einverstanden.
7) Garantie / Schäden
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre auf Neuteile, sofern in den
Verkaufsunterlagen nichts anderes vermerkt ist. Sie beginnt ab Lieferbereitschaft.
Bei Garantieansprüchen ist das defekte Material an uns einzusenden,
resp. zu überbringen. Ein- und Ausbau an Ort sowie der Transport
von und zum Kunden sind nicht in der Garantieleistung eingeschlossen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Folgeschäden irgendwelcher
Art, Schäden infolge Änderung, Reparatur, die durch den
Kunden verursacht wurden, unsachgemässer oder nicht bestimmungsgemässer
Verwendung, Manipulationen (z.B. Öffnen des Gerätes),
Wasserschäden oder infolge Abnutzung , höherer Gewalt
sowie Missachtung der Betriebsvorschriften, der allgemein bekannten
Regeln oder Normen der Elektrotechnik oder der Betriebsanleitung.
Mechanische und elektrische Eigenschaften der Lieferung von Kruspan
Engineering entsprechen dem der Offerte zugrunde gelegten Datenblatt
(technische Änderungen vorbehalten). Bei Abweichungen bestimmt
Kruspan Engineering, ob Anspruch auf Garantieersatz, Behebung der
Mängel oder Ruckerstattung des Preises gewährt werden.
8) Haftung / Schadenersatz
Jede Haftung und / oder der Ersatz für unmittelbare, mittelbare
Schäden oder Folgeschäden in irgendeiner Weise für
möglicherweise entstehende direkte oder indirekte Verluste
oder Schäden ist ausgeschlossen.
9) Schutzrechte
Aufträge, die wir nach Angaben, Skizzen, Zeichnungen, Muster
oder Matrizen des Bestellers ausführen, werden in patent- oder
markenrechtlicher Hinsicht auf Gefahr des Bestellers geliefert.
Sollten durch solche Lieferungen Patent-, Muster- oder Markenrechte
verletzt werden, so trägt der Auftraggeber jeden daraus erwachsenen
Schaden.
10) Beanstandungen und Rückgaberecht
Beanstandungen sind innert 14 Tagen ab Lieferdatum anzubringen,
andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Die Ware muss in
neuwertigem Zustand zurückgeschickt werden. Alles muss vollständig
und funktionsfähig sein.
Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen wird ein angemessener Abzug
gemacht. Ausgenommen vom Rückgaberecht sind speziell hergestellte
oder speziell beschaffte Waren, Lizenzen, geöffnete Software-Programme
und Verbrauchmaterialien. Auch Annullierungen sind für diese
Produkte nicht möglich. Bei begründeter, form- und fristgerecht
erhobener Mängelrüge sind wir verpflichtet, nach unserer
Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich auszubessern, gegen einwandfreie
Ware umzutauschen oder dem Käufer den Minderwert zu ersetzen,
Weitergehende Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Wandlung
oder auf Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere auf Einsatz
von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Gerichtsstand: Unsere Geschäftstätigkeit basiert auf
schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
CH - 9470 Buchs.
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige
Bestimmung wird ersetzt durch eine zulässige Bestimmung.
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