Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1) Konditionen
Für den Geschäftsverkehr zwischen Kruspan Engineering und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Lieferbedingungen. Sie gehen anderslautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstück befinden, in jedem Falle vor. Andere Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Die Produkte oder Dienstleistungen von Kruspan Engineering dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung für medizinische oder militärische Zwecke verwendet werden. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zu verstehen, daher sind Irrtümer vorbehalten.


2) Offerte / Lieferung
Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemen und Kostenvoranschlägen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen sofort zurückzuerstatten. Es dürfen keine Kopien erstellt werden.
Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Die Lieferfrist läuft nach Klärung aller offenen Fragen. Ein Lieferverzug verursacht von Lieferanten bleibt vorbehalten. Ansonsten gilt für die Lieferfrist ab schriftlichem Bestelleingang und ab Werk. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Liefervertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn der erteilte Auftrag von uns schriftlich bestätigt wird. Etwaige Mehr- (bis max. 10%) oder Minderlieferungen der Bestellmenge behalten wir uns vor. Etwaige Kostenvorschläge, Zeichnungen und andere, auch Unterlagen in elektronischer oder anderer Form, die wir dem Besteller zugänglich gemacht haben, bleiben unser Eigentum. Unsere Urheberrechte bleiben bestehen. Sie sind auf Verlangen, im Falle der Nichterteilung des Auftrages unaufgefordert, unverzüglich zurückzugeben. Jede Haftung infolge Überschreitens der Lieferfrist ist ausgeschlossen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers und gilt ab Anzeige unserer Versandbereitschaft

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3) Technische Daten / Änderungen

Änderungen der technischen Daten und Preisänderungen sind jederzeit ohne Vorankündigung möglich. Auch für allfällige Druck- oder Übermittlungsfehler kann keine Haftung übernommen werden. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für daraus resultierende Folgeschäden und Kosten. Für die Verwendung der Produkte ist der Kunde selbst verantwortlich.


4) Preise
Die Preise sind pro Stück, ab Lager Grabs, exkl. MWSt bzw. Mehrwertsteuer zu verstehen. Allfällige Vorauszahlungen erfolgen zinslos. Preisänderungen, insbesondere auf Grund von Währungsschwankungen, sind vorbehalten. Alle angebotenen Preise sind Richtpreise und nur für maximal 3 Monate gültig, wenn explizit nichts anderes angegeben ist. Vorbehalten bleiben Schreib- Druck- oder Rechenfehler. Es können die angebotenen Preise angemessen erhöht werden, wenn Kostenerhöhungen eintreten. Porto und Verpackung werden separat in Rechnung gestellt. Bankspesen, Wechselkursschwankungen und Umrechnungsverluste gehen zu Lasten des Bestellers, massgebend ist der geforderte Betrag.


5) Zahlung
Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach dem Datum Faktura ohne jegliche Abzüge zu zahlen, insbesondere auch bei Teillieferungen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist unsere Firma berechtigt, einen Verzugszins von 7% zu verlangen. Wir behalten uns vor, Aufträge von Neukunden, von Kunden im Ausland und von bestehenden Kunden gegen Nachnahme oder Vorauskasse auszuführen.


6) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum von Kruspan Engineering. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist solange untersagt. Der Käufer ist mit dem Eintrag eines Eigentumsvorbehaltes ausdrücklich einverstanden.


7) Garantie / Schäden
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre auf Neuteile, sofern in den Verkaufsunterlagen nichts anderes vermerkt ist. Sie beginnt ab Lieferbereitschaft. Bei Garantieansprüchen ist das defekte Material an uns einzusenden, resp. zu überbringen. Ein- und Ausbau an Ort sowie der Transport von und zum Kunden sind nicht in der Garantieleistung eingeschlossen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Folgeschäden irgendwelcher Art, Schäden infolge Änderung, Reparatur, die durch den Kunden verursacht wurden, unsachgemässer oder nicht bestimmungsgemässer Verwendung, Manipulationen (z.B. Öffnen des Gerätes), Wasserschäden oder infolge Abnutzung , höherer Gewalt sowie Missachtung der Betriebsvorschriften, der allgemein bekannten Regeln oder Normen der Elektrotechnik oder der Betriebsanleitung. Mechanische und elektrische Eigenschaften der Lieferung von Kruspan Engineering entsprechen dem der Offerte zugrunde gelegten Datenblatt (technische Änderungen vorbehalten). Bei Abweichungen bestimmt Kruspan Engineering, ob Anspruch auf Garantieersatz, Behebung der Mängel oder Ruckerstattung des Preises gewährt werden.


8) Haftung / Schadenersatz
Jede Haftung und / oder der Ersatz für unmittelbare, mittelbare Schäden oder Folgeschäden in irgendeiner Weise für möglicherweise entstehende direkte oder indirekte Verluste oder Schäden ist ausgeschlossen.


9) Schutzrechte
Aufträge, die wir nach Angaben, Skizzen, Zeichnungen, Muster oder Matrizen des Bestellers ausführen, werden in patent- oder markenrechtlicher Hinsicht auf Gefahr des Bestellers geliefert. Sollten durch solche Lieferungen Patent-, Muster- oder Markenrechte verletzt werden, so trägt der Auftraggeber jeden daraus erwachsenen Schaden.


10) Beanstandungen und Rückgaberecht
Beanstandungen sind innert 14 Tagen ab Lieferdatum anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Die Ware muss in neuwertigem Zustand zurückgeschickt werden. Alles muss vollständig und funktionsfähig sein.

Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen wird ein angemessener Abzug gemacht. Ausgenommen vom Rückgaberecht sind speziell hergestellte oder speziell beschaffte Waren, Lizenzen, geöffnete Software-Programme und Verbrauchmaterialien. Auch Annullierungen sind für diese Produkte nicht möglich. Bei begründeter, form- und fristgerecht erhobener Mängelrüge sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich auszubessern, gegen einwandfreie Ware umzutauschen oder dem Käufer den Minderwert zu ersetzen, Weitergehende Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Wandlung oder auf Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere auf Einsatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

Gerichtsstand: Unsere Geschäftstätigkeit basiert auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH - 9470 Buchs.
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird ersetzt durch eine zulässige Bestimmung.


 
 
     
 
   
 
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